NoVA Übergangsregelung 2026


NoVA Übergangsregelung 2026:

Die allgemeine Übergangsregelung gilt für Fahrzeuge mit einem unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2025, die bis zum 31. März 2026 geliefert werden, wobei die NoVA-Berechnung nach dem Recht vom 31. Dezember 2025 angewendet wird. 

Voraussetzungen: Sie benötigen einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag, der vor dem 1. Dezember 2025 abgeschlossen wurde, und das Fahrzeug muss bis zum 31. März 2026 geliefert oder innergemeinschaftlich erworben werden. 

Was bedeutet das in der Praxis?

Ältere Berechnungsmethoden: Wenn Sie die Übergangsregelung anwenden, können Sie die bis zum 31. Dezember 2025 geltende Berechnungsmethode nutzen. 

Expertentip: Eines der Lagerfahrzeuge von der MEHR GEHT NIMMA Aktion auswählen und Kaufvertrag bis 30.11.2025 unterzeichnen = maximaler Nachlass und Steuerschonend

38Tage 09Std 32Min 21Sek

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