Garantieverlängerung Neufahrzeugkauf
Für Neufahrzeuge kann die Garantie nur angenommen werden, wenn das Fahrzeug innerhalb der jeweiligen Herstellergarantie und bis spätestens 30 Tage ab Erstzulassung angemeldet wird. Der Schutz gilt für Wohnmobile und Wohnwagen.
Der Garantieumfang umfasst:
- Wohnaufbau-Dichtigkeit
- Möbel
- Elektro- und Gasgeräte
- Wassersysteme
- 18 Baugruppen
Der Leistungsumfang beträgt 100 % Lohnkosten. Materialkosten werden bei Wohnwagen nach Alterstabelle MKT3, bei Wohnmobilen nach Laufleistung MKT50 erstattet. Pro Schadensfall gilt eine maximale Leistung von 6.000 € inkl. MwSt., abzüglich 150 € Selbstbehalt je Schadensfall.
Prämien für Neufahrzeuge:
| Fahrzeugtyp | 12 Monate | 24 Monate | 36 Monate |
|---|---|---|---|
| Wohnmobil | 289 € | 489 € | 589 € |
| Wohnwagen | 189 € | 289 € | 389 € |
Die Garantie kann nur gleichzeitig mit dem Fahrzeugverkauf abgeschlossen werden. Die Laufzeit beträgt 12, 24 oder 36 Monate und endet automatisch. Die Prämie ist als Einmalprämie im Voraus fällig.
